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RECHTSANWÄLTE FÜR STRAFRECHT
Spezialisiert auf Sexualdelikte
Stirnweiss Brenner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Sachkenntnis & Erfahrung
Sie werden einer Straftat beschuldigt, zur Polizei vorgeladen, um sich zu dem Vorwurf zu äußern, Ihnen droht eine Wohnungsdurchsuchung oder sogar eine Festnahme bzw. Verhaftung? Lassen Sie sich nicht auf das Risiko ein, dass ihre eigene Aussage gegen Sie verwendet werden könnte.
Tötungsdelikte, Kapitaldelikte, Medizinstrafrecht, AntiDopG, Betäubungsmittel-Gesetz (BtMG), Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Eigentumsdelikte, Brandstiftungsdelikte, Verkehrsrecht (zivilrechtlich und strafrechtlich), Ordnungswidrigkeiten, Strafvollstreckung, Strafvollzug, weitere strafrechtliche Gebiete
Steuerstrafrecht, Speditions- und Transportrecht, „White Collar“-Delikte (Korruption, Untreue, Geldwäsche, Betrug, etc.), Betrugsabwehr, Umweltstrafrecht, Compliance
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Sexualstrafrecht
Das Sexualstrafrecht betrifft Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen. Steht jemand wegen eines Sexualdeliktes (wie beispielsweise der Vergewaltigung) vor Gericht, reagieren die Medien wie auch die Öffentlichkeit im Regelfall mit großer Empörung. Häufig werden die Betroffenen regelrecht an den Pranger gestellt. Die Folgen für den Beschuldigten sind fatal und reichen von der sozialen Isolierung bis zum Auseinanderbrechen von Familien.
Diese Grundsituation wiederum birgt das Risiko voreiliger Schlussfolgerungen, Vorverurteilungen sowie – teilweise auch ungerechtfertigter – Stigmatisierungen von Beschuldigten bzw. Angeklagten. Die Quote der Falschbelastungen ist bei Sexualdelikten verhältnismäßig hoch.
In kaum einem anderen Bereich haben verurteilte Straftäter zudem größere Schwierigkeiten, sich später wieder zu resozialisieren und in die Gesellschaft einzugliedern wie in diesem. Dies gilt leider auch immer wieder für Fälle von Fehlurteilen oder gar Freisprüchen.
Zu den Sexualstraftaten gehören u.a.:
Sexueller Missbrauch von Kindern gem. § 176 StGB
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern gem. § 176a StGB (Vollziehung des Beischlafes, Handeln in der Absicht, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift zu machen, die verbreitet werden soll u.a.)
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften gem. § 184b StGB
Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung gem. § 177 StGB.
In letzter Zeit gab es umfangreiche Änderungen im Sexualstrafrecht. Eine Reform, über die der Bundestag am 7. Juli 2016 entschieden hatte, hatte dabei für einige Diskussionen gesorgt.
Die Änderungen, welche unser deutsches Sexualstrafrecht nunmehr umfasst, folgen dem umstrittenen Grundsatz „Nein heißt nein.“ Künftig zählt es danach bereits als Vergewaltigung, wenn sich ein Täter, selbst ohne Gewaltanwendung oder -androhung, über den erkennbaren Willen seines Opfers hinwegsetzt. Der Gesetzgeber hat damit eine deutliche Verschärfung im Sexualstrafrecht beschlossen.
Ohne vertiefte Kenntnisse dieser Änderungen und auch Erkenntnisse aus dem Bereich der Aussage- /Psychologie kann in diesen Fällen eine effektive Verteidigung nicht stattfinden, da oftmals lediglich Aussagen des Opfers und des Täters vorhanden sind und diese sich widersprechen.
Beschuldigte eines Sexualdeliktes benötigen eine vorurteilsfreie und kompetente Strafverteidigung.
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Beschuldigter einer Straftat?
Diese Regeln sollten Sie bei der Beauftragung eines Strafverteidigers dringend beachten:
Ihr Ansprechpartner:
RechtsanwaltMathias Brenner
Fachanwalt für Strafrecht
Lebenslauf
Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg mit dem Schwerpunkt Strafrecht. Zweites Juristisches Staatsexamen in Baden-Württemberg mit dem Schwerpunkt Strafrecht u.a. mit Stationen bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen sowie im Bereich der Strafverteidigung (BtM/ Kapitaldelikte/ Sexualdelikte/ Wirtschaftsstrafrecht) bei Rechtsanwalt Martin Stirnweiss.
Tätigkeitsschwerpunkte
Allgemeines Strafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG), Sexualstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Umweltstrafrecht, Strafvollzug, Strafvollstreckung, Kapitaldelikte (u.a. Mord, Totschlag)
Mitgliedschaften
Anwaltverein Stuttgart e.V., DAV (Arbeitsgemeinschaft Strafrecht), Pflichtverteidigerbüro e.V., Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e. V.
Kontakt & Rückruf
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