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Sachkenntnis & Erfahrung

Sie werden einer Straftat beschuldigt, zur Polizei vorgeladen, um sich zu dem Vorwurf zu äußern, Ihnen droht eine Wohnungsdurchsuchung oder sogar eine Festnahme bzw. Verhaftung? Lassen Sie sich nicht auf das Risiko ein, dass ihre eigene Aussage gegen Sie verwendet werden könnte.


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    Allgemeines Strafrecht

Tötungsdelikte, Kapitaldelikte, Medizinstrafrecht, AntiDopG, Betäubungsmittel-Gesetz (BtMG), Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Eigentumsdelikte, Brandstiftungsdelikte, Verkehrsrecht (zivilrechtlich und strafrechtlich), Ordnungswidrigkeiten, Strafvollstreckung, Strafvollzug, weitere strafrechtliche Gebiete

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Steuerstrafrecht, Speditions- und Transportrecht, „White Collar“-Delikte (Korruption, Untreue, Geldwäsche, Betrug, etc.), Betrugsabwehr, Umweltstrafrecht, Compliance


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Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht betrifft Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen. Steht jemand wegen eines Sexualdeliktes (wie beispielsweise der Vergewaltigung) vor Gericht, reagieren die Medien wie auch die Öffentlichkeit im Regelfall mit großer Empörung. Häufig werden die Betroffenen regelrecht an den Pranger gestellt. Die Folgen für den Beschuldigten sind fatal und reichen von der sozialen Isolierung bis zum Auseinanderbrechen von Familien.
Diese Grundsituation wiederum birgt das Risiko voreiliger Schlussfolgerungen, Vorverurteilungen sowie – teilweise auch ungerechtfertigter – Stigmatisierungen von Beschuldigten bzw. Angeklagten. Die Quote der Falschbelastungen ist bei Sexualdelikten verhältnismäßig hoch.

In kaum einem anderen Bereich haben verurteilte Straftäter zudem größere Schwierigkeiten, sich später wieder zu resozialisieren und in die Gesellschaft einzugliedern wie in diesem. Dies gilt leider auch immer wieder für Fälle von Fehlurteilen oder gar Freisprüchen.

Zu den Sexualstraftaten gehören u.a.:

Sexueller Missbrauch von Kindern gem. § 176 StGB
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern gem. § 176a StGB (Vollziehung des Beischlafes, Handeln in der Absicht, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift zu machen, die verbreitet werden soll u.a.)
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften gem. § 184b StGB
Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung gem. § 177 StGB.
In letzter Zeit gab es umfangreiche Änderungen im Sexualstrafrecht. Eine Reform, über die der Bundestag am 7. Juli 2016 entschieden hatte, hatte dabei für einige Diskussionen gesorgt.

Die Änderungen, welche unser deutsches Sexualstrafrecht nunmehr umfasst, folgen dem umstrittenen Grundsatz „Nein heißt nein.“ Künftig zählt es danach bereits als Vergewaltigung, wenn sich ein Täter, selbst ohne Gewaltanwendung oder -androhung, über den erkennbaren Willen seines Opfers hinwegsetzt. Der Gesetzgeber hat damit eine deutliche Verschärfung im Sexualstrafrecht beschlossen.

Ohne vertiefte Kenntnisse dieser Änderungen und auch Erkenntnisse aus dem Bereich der Aussage- /Psychologie kann in diesen Fällen eine effektive Verteidigung nicht stattfinden, da oftmals lediglich Aussagen des Opfers und des Täters vorhanden sind und diese sich widersprechen.
Beschuldigte eines Sexualdeliktes benötigen eine vorurteilsfreie und kompetente Strafverteidigung.

Bewertungen unserer Mandaten

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Ruhe bewahren

Schweigen & Nichts unterschreiben 

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Beschuldigter einer Straftat?

Diese Regeln sollten Sie bei der Beauftragung eines Strafverteidigers dringend beachten:

Schweigen

Wenn es um die betroffene Sache geht, sollten Sie gegenüber der Polizei und gegenüber Dritten unbedingt Schweigen! Erscheinen Sie keinesfalls zu Vernehmungsterminen bei der Polizei und verweigern Sie darüber hinaus auch jegliche aktive Mitwirkung an staatsanwaltlichen und polizeilichen Maßnahmen. Sie sollten diesen Maßnahmen ausdrücklich widersprechen. – leisten Sie jedoch keinesfalls gewaltsamen Widerstand!

Nichts unterschreiben

Unterschreiben Sie keine Protokolle oder Erklärungen! Wenn möglich sollten Sie Zeugen hinzuziehen, sobald Maßnahmen gegen Sie getroffen werden.

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Strafverteidiger kontaktieren

Eine effektive und erfolgreiche Strafverteidigung setzt im Idealfall bereits im Frühstadium eines Ermittlungsverfahrens ein. Beachten Sie: Eine Strafverteidigung ist von Anfang an stets als ein Kampf um die Rechte des Beschuldigten zu verstehen. Häufig legen sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Polizei, einen erheblichen Verfolgungseifer gegen den Beschuldigten an den Tag, welcher ohne einen erfahrenen Strafverteidiger nicht selten zu rechtswidrigen Maßnahmen gegen den Beschuldigten führt. Aus diesem Grund sollten Sie auch bei „kleineren“ Vergehen nicht auf einen kompetenten Strafverteidiger verzichten.

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Ihr Ansprechpartner:

RechtsanwaltMathias Brenner

Fachanwalt für Strafrecht

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Lebenslauf

Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg mit dem Schwerpunkt Strafrecht. Zweites Juristisches Staatsexamen in Baden-Württemberg mit dem Schwerpunkt Strafrecht u.a. mit Stationen bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen sowie im Bereich der Strafverteidigung (BtM/ Kapitaldelikte/ Sexualdelikte/ Wirtschaftsstrafrecht) bei Rechtsanwalt Martin Stirnweiss.

Tätigkeitsschwerpunkte

Allgemeines Strafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG), Sexualstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Umweltstrafrecht, Strafvollzug, Strafvollstreckung, Kapitaldelikte (u.a. Mord, Totschlag)

Mitgliedschaften

Anwaltverein Stuttgart e.V., DAV (Arbeitsgemeinschaft Strafrecht), Pflichtverteidigerbüro e.V., Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger e. V.

Kontakt & Rückruf

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Adresse

Kirchheimer Str. 94-9670619 Stuttgart

Geöffnet

Mo-Do: 09:00 -12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFr: 09:00 - 13:00 Uhr24h Notfall-Rufnummer:0151 61429000

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